Auszug aus der Verordnung
der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel
(Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA,
FinfraV-FINMA)
vom 3. Dezember 2015
5. Kapitel: Offenlegung von Beteiligungen
1. Abschnitt: Meldepflicht
Art. 10 Grundsätze
Art. 11 Indirekter Erwerb und indirekte Veräusserung
Art. 12 Handeln in gemeinsamer Absprache oder als organisierte Gruppe
Art. 13 Entstehen der Meldepflicht
Art. 14 Berechnung der zu meldenden Positionen
Art. 15 Beteiligungsderivate
Art. 16 Weitere zu meldende Tatbestände
Art. 17 Effektenleihe und vergleichbare Geschäfte
Art. 18 Kollektive Kapitalanlagen
Art. 19 Banken und Effektenhändler
Art. 20 Übernahmeverfahren
Art. 21 Vorabendentscheid
2. Abschnitt: Meldung und Veröffentlichung
Art. 22 Inhalt der Meldung
Art. 23 Ergänzende Angaben
Art. 24 Meldefristen
Art. 25 Veröffentlichung
Art. 26 Ausnahmen und Erleichterungen
3. Abschnitt: Überwachung
Art. 27 Offenlegungsstelle
Art. 28 Verfahren
Art. 29 Untersuchungen
6. Kapitel: Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots
1. Abschnitt: Angebotspflicht
Art. 30 Anwendbare Bestimmungen
Art. 31 Grundsatz
Art. 32 Indirekter Erwerb
Art. 33 Handeln in gemeinsamer Absprache oder als organisierte Gruppe
Art. 34 Berechnung des Grenzwertes
Art. 35 Gegenstand des Pflichtangebots
Art. 36 Übergang der Angebotspflicht auf die erwerbende Person
Art. 37 Aufleben der Angebotspflicht
Art. 38 Pflichtangebot und Bedingungen
Art. 39 Frist
2. Abschnitt: Ausnahmen von der Angebotspflicht
Art. 40 Allgemeine Ausnahmen
Art. 41 Besondere Ausnahmen
3. Abschnitt: Ermittlung des Angebotspreises
Art. 42 Börsenkurs
Art. 43 Preis des vorausgegangenen Erwerbs
Art. 44 Indirekter vorausgegangener Erwerb
Art. 45 Abgeltung des Angebotspreises
Art. 46 Bewertung der Effekten
Art. 47 Ausnahmen
7. Kapitel: Zusammenarbeit zwischen FINMA, Übernahmekommission und Börsen
Art. 48
8. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 49 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
Art. 50 Übergangsbestimmung zur Offenlegung von Beteiligungen
Art. 50a1 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. Januar 2017
Art. 51 Inkrafttreten
Symbolerklärungen
Kommentierte Bestimmung mit Praxis-Leitsätzen: Der nach rechts weisende Pfeil zeigt an, dass eine Praxis der Übernahmekommission bzw. der Beschwerdeinstanzen zur jeweiligen Bestimmung besteht, deren Essenz von takeoverpractice.ch in konzisen Praxis-Leitsätzen hervorgehoben wird.
Wichtige Hinweise zur Benutzung von takeoverpractice.ch
Von takeovepractice.ch abgedeckte Entscheide
Die von takeoverpractice.ch abgedeckte Entscheid-Praxis umfasst sämtliche publizierten Verfügungen der Übernahmekommission sowie Beschwerde-Entscheide der FINMA und des Bundesverwaltungsgerichts zum Schweizer Übernahmerecht seit dem 1. Januar 2009. Soweit darin ausdrücklich auf Empfehlungen und Entscheidungen verwiesen wird, die vor dem genannten Stichtag ergangen sind, erfasst takeoverpractice.ch auch diese ältere Praxis.
Praxiskommentar
In der Navigationsleiste kann unter "Praxiskommentar" auf die gesuchte Rechtsgrundlage (Gesetz, Verordnungen, UEK-Rundschreiben) zugegriffen werden.
Ein Mausklick in der linken Spalte auf den Titel einer mit dem entsprechenden Kommentar-Symbol markierte Rechtsnorm in der linken Spalte öffnet deren vollen Inhalt und zeigt mittels des entsprechenden Kommentar-Symbols an, zu welchen Absätzen der betreffenden Bestimmung Praxis-Leitsätze verfügbar sind.
Mit einem Mausklick auf den ausgewählten Absatz oder das entsprechende Kommentar-Symbol öffnet sich in der rechten Spalte das Praxiskommentar-Fenster. Darin wird zunächst eine Inhaltsübersicht über die zur entsprechenden Rechtsnorm behandelten Themen angezeigt. Dort kann wiederum mit einem Mausklick gezielt zu einem spezifischen Thema oder umfassend zu allen angezeigten Themen auf die entsprechenden Praxis-Leitsätze zugegriffen werden. Bei Bedarf können sodann aus dem betreffenden Praxis-Leitsatz separate Lightboxes mit den zugrundeliegenden Original-Entscheid-Auszügen geöffnet werden.
Ergänzend dazu besteht dort die Möglichkeit zum direkten Download des ganzen Entscheids sowie der übrigen auf der UEK-Website www.takeover.ch publizierten Dokumente der betreffenden Transaktion.
Rechtsgrundlagen
Auf der Seite "Praxiskommentar" kann unter "Rechtsgrundlagen" je auf die aktuellen übernahmerechtlichen Erlasse in .pdf-Form sowie auf die letzten Fassungen von inzwischen ausser Kraft gesetzten Normen zugegriffen werden. Dieser direkte Zugriff auf die Erlasstexte wird ergänzt durch nützliche Konkordanztabellen, in denen die ausser Kraft gesetzten mit den aktuell geltenden Rechtsnormen in Bezug gesetzt werden.
Suchfunktionen
In der Navigationsleiste können unter "Volltext-/Entscheidsuche" die folgenden drei Suchfunktionen benützt werden", deren Ergebnisse in einer übersichtlichen Darstellung mit entsprechender Kontext-Angabe angezeigt werden:
Volltextsuche: Suche nach einzelnen oder mehreren Begriffen oder Textstellen in allen Praxis-Leitsätzen, Entscheid-Auszügen und Rechtsgrundlagen.
Entscheidsuche: Suche nach allen Praxisleitsätzen und Entscheid-Auszügen, die zu einem Entscheid bzw. zu einer Transaktion verfügbar sind.
Suche auf der UEK-Website: Link auf die Suchfunktionen auf der UEK-Website www.takeover.ch.
Zitiervorschlag
takeoverpractice.ch – Art. x, Abs. y [Abkürz. Erlass], [URL-Adresse der zitierten Seite] (besucht am TT.MM.JJJJ),
Beispiel: vgl. takeoverpractice.ch - Art. 125 Abs. 1 FinfraG, https://www.takeoverpractice.ch/praxiskommentar/FinfraG/125-1- (besucht am 01.01.2016).
- No Links