Afficher le texte entier Afficher que les titres
Afficher que les articles commentés Afficher tous les articles
Afficher tous les abrégés Masquer tous les abrégés

Praxis zu Art. 43 Abs. 4 FinfraV-FINMA (vormals Art. 41 Abs. 4 BEHV-FINMA)

Im Allgemeinen

Anwendungsbereich

Sinn und Zweck der Bestimmung

Feststellung und Bewertung anderer wesentlicher Leistungen

Objektiver Wert der Leistung massgeblich

Vorgehen bei der Feststellung und Bewertung anderer wesentlicher Leistungen sowie der Prüfung durch die Prüfstelle

Keine Auferlegung von Rapportierungspflichten zur ex post-Beurteilung der Einhaltung der Mindestpreisregel

Vorliegen anderer wesentlicher Leistungen bejaht

Maklerkommission an eine vom Verkäufer beherrschte Gesellschaft

Vorliegen anderer wesentlicher Leistungen verneint

Mangels unüblicher Konditionen bei Erwerb einer anderen Gesellschaft

Aufgrund marktüblicher Konditionen einer Leistung

Kredit zwecks Finanzierung des Kaufangebots

Vertrag über IT-Übergangsleistungen des Verkäufers

Mangels Wesentlichkeit einer Garantie an Verkäufer eines Aktienpakets

Aufgrund Überwiegens des Wertvorteils zugunsten des Käufers bei gegenseitigen Nebenleistungen von Käufer und Verkäufer

Aufgrund des Ausgleichs von Leistung und Gegenleistung von Käufer und Verkäufer