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Praxis zu Art. 40 UEV

Securities Lending-Transaktionen (Art. 14 BEHV-FINMA) von Meldepflicht erfasst

Gemäss Verweis in Art. 40 UEV sind namentlich Securities Lending-Transaktionen (Art. 14 BEHV-FINMA) grundsätzlich von der Transaktionsmeldepflicht erfasst.

Zur Anwendung der Transaktionsmeldepflicht auf Securities Lending-Transaktionen im Einzelnen, vgl. die Praxis und Kommentierung zu Art. 38 Abs. 1 UEV.

Ausübung oder Nichtausübung von Finanzinstrumenten (Art. 15 Abs. 3 BEHV-FINMA) von Meldepflicht erfasst

Gemäss Verweis in Art. 40 UEV ist namentlich die Ausübung oder Nichtausübung von Beteiligungsderivaten (Art. 15 Abs. 3 BEHV-FINMA) grundsätzlich von der Transaktionsmeldepflicht erfasst.

Zur Anwendung der Transaktionsmeldepflicht auf die Ausübung oder Nichtausübung von Beteiligungsderivaten im Einzelnen, vgl. die Praxis und Kommentierung zu Art. 38 Abs. 1 UEV.