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Praxis zu Art. 24 Abs. 6 UEV

Im Allgemeinen

Diese Bestimmung stellt für die Angebotsempfänger bei freiwilligen Tauschangeboten Transparenz über den Wert der zum Umtausch angebotenen Effekten her.

Zur Bewertung von Tauscheffekten

Zur Liquidationsprüfung und Bewertungspflicht von Tauscheffekten, vgl. Praxis und Kommentierung zu Art. 46 FinfraV-FINMA, mit weiteren Hinweisen auf Art. 42 Abs. 2-4 FinfraV-FINMA. Zu den Ausnahmen von der Bewertungspflicht, namentlich für die Umwandlung von Investmentgesellschaften in Anlagefonds sowie bei Holding-Angeboten, vgl. die Praxis und Kommentierung zu Art. 47 FinfraV-FINMA.