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Praxis zu Art. 31 Abs. 2 UEV

Zum Begriff der Abwehrmassnahme, vgl. die Praxis und Kommentierung zu Art. 35 UEV

Suche nach Konkurrenzanbietern ("White Knights") gilt auch als Abwehrmassnahme, die im Bericht anzugeben ist

Die Suche nach Konkurrenzanbietern ist von der Erstanbieterin zu tolerieren

Keine näheren Angaben zu den potenziellen Konkurrenzanbietern und zu den mit diesen abgeschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarungen