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Praxis zu Art. 59 Abs. 1 UEV

Vorgängige Prüfung sowohl für freundliche als auch feindliche Angebote

Im Gegensatz zur bis Ende 2008 geltenden Praxis können gemäss dem seit 1. Januar 2009 geltenden Art. 59 UEV sowohl freundliche als auch feindliche Angebote der UEK zur vorgängigen Prüfung unterbreitet werden.

Verfügung 648/02 vom 9. März 2017 in Sachen Pax Anlage AG, Erw. 1, Rz. 1-2

(in casu Vorprüfung des Entwurfs eines Angebotsprospektes)

Verfügung 648/01 vom 4. Januar 2017 in Sachen Pax Anlage AG, Erw. 1, Rz. 1-2

(in casu Vorprüfung des Entwurfs einer Voranmeldung)