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Praxis zu Art. 58 Abs. 4 UEV

Änderung des Angebotsablaufs wegen Einsprache

Verlängerung der Karenzfrist

Im Falle einer Einsprache kann die UEK die Karenzfrist verlängern, wenn letztere ansonsten vor der Erledigung der Einsprache ablaufen würde.

Entscheid ergangen vor Inkrafttreten der neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetzgebung am 1. Januar 2016Verfügung 468/02 vom 24. Februar 2011 in Sachen Genolier Swiss Medical Network SA, Erw. 1, Rz. 3

(in casu Verlängerung um 10 Börsentage unter Entzug der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Beschwerde gegen diesbezügliche Verfügung gemäss Art. 55 Abs. 2 VwVG)