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Praxis zu Art. 48 Abs. 3 lit. a UEV

Berechnung der 60-Tages-Frist für kotierte und liquide Tauscheffekten

Es stellt sich die Frage, ob das Abstellen auf den 60-Tages-VWAP vor der Voranmeldung des vorangehenden Angebots für die Bewertung der zum Tausch angebotenen kotierten und liquiden Effekten korrekt ist, oder ob man sich nicht eher auf den 60-Tages-VWAP vor der Voranmeldung des konkurrierenden Angebots beziehen müsste.