Afficher le texte entier Afficher que les titres
Afficher que les chiffres marginaux commentés Afficher tous les chiffres marginaux
Afficher tous les abrégés Masquer tous les abrégés

Praxis zu UEK-Rundschreiben Nr. 1, Rn 15

Ratio legis von Rn 15

Separater Aktienrückkauf zum gleichen Zweck ausserhalb des Rückkaufprogramms verletzt Rn 15

Überführung von anderweitig erworbenen eigenen Aktien in das öffentlich angekündigte Rückkaufprogramm

Voraussetzungen für Zulässigkeit der Überführung

Meldepflichten bei Überführung

Änderung des Zwecks des Rückkaufprogramms

Verbot von zwei gleichzeitig laufenden Rückkaufprogrammen für denselben Zweck