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Praxis zu Art. 9 Abs. 5 UEV

Teilangebote auf eine Beteiligung unterhalb des relevanten Schwellenwertes

Keine Anwendung der Bestimmungen über den Mindestpreis (Minimum Price Rule)

Bei Teilangebot auf eine Beteiligung unterhalb des massgebenden Schwellenwertes

Bei bereits vorgängig erfolgter Überschreitung des massgebenden Schwellenwerts von Art. 135 Abs. 1 FinfraG

Bei Holding-Angeboten