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Praxis zu Art. 133 Abs. 1 FinfraG (vormals Art. 30 Abs. 1 BEHG)

Potentielle Einschränkung der Wahlfreiheit durch Vereinbarung einer Break Fee

Vgl. zu den Schranken der Zulässigkeit von Break Fees generell die Praxis und Kommentierung zu Art. 1 UEV sowie bezüglich konkurrierender Angebote insbesondere die Praxis und Kommentierung zu Art. 48 Abs. 4 und Art. 49 Abs. 1 UEV.