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Praxis zu Art. 139 Abs. 2 lit. a FinfraG (vormals Art. 33b Abs. 2 lit. a BEHG)

Summarische Prüfung der Parteistellung im Verfahren betreffend die Angebotspflicht

Im Verfahren betreffend die Angebotspflicht reicht es für die Prüfung der Parteistellung basierend auf Art. 139 Abs. 2 lit. b FinfraG und Art. 56 Abs. 1 UEV aus, dass es aufgrund einer summarischen Prüfung als möglich erscheint, dass die betreffende Person Anbieterin sein könnte.

Entscheid ergangen vor Inkrafttreten der neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetzgebung am 1. Januar 2016Verfügung 598/01 vom 1. April 2015 in Sachen Sika AG, Erw. 1.1, Rz. 1-2

(in casu mit der Besonderheit, dass das Verfahren betreffend die Angebotspflicht von einem qualifizierten Aktionär eingeleitet wurde; Parteistellung von potentiellen Anbietern bejaht)