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Praxis zu Art. 123 Abs. 1 lit. a FinfraV (vormals Art. 55b Abs. 1 lit. a BEHV)

Vgl. bezüglich der von der UEK abgelehnten Verlängerung der dreijährigen Laufzeit eines Rückkaufprogramms zum Marktpreis die Praxis und Kommentierung zum UEK-Rundschreiben Nr. 1, Rn 21.