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Praxis zu Art. 1 UEV

Anwendungsbereich UEV

Art. 1 UEV als blosse Zweckbestimmung

Lauterkeitsgebot

Adressatenkreis und Zurechnung von lauterkeitswidrigen Aussagen

Adressaten

Zurechnung von (lauterkeitswidrigen) Aussagen von Aktionären im Vorfeld des Verkaufs an den (Künftigen) Käufer?

Lauterkeit des Angebots: Berücksichtigung offensichtlicher Verletzungen des Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetzesverstösse durch UEK

Begriff der offensichtlichen Verletzung des Gesellschaftsrechts

Berücksichtigung offensichtlicher Verletzungen des Gesellschaftsrechts durch UEK auch ausserhalb des Anwendungsbereichs von Art. 37 UEV?

Caveat: Ob UEK offensichtliche Verletzungen des Gesellschaftsrechts auch ausserhalb des Anwendungsbereichs von Art. 37 UEV (regelmässig) prüft, bleibt offen

Berücksichtigung offensichtlicher Verletzungen anderer (nicht-gesellschaftsrechtlicher) Normen durch UEK auch ausserhalb des Anwendungsbereichs von Art. 37 UEV?

Lauterkeit in Bezug auf die Bestimmbarkeit des Angebotspreises

Bindung des Anbieters an das Angebot

Prüfung der übernahmerechtlichen Grundsätze bei besonderen Transaktionsstrukturen

Kombiniertes Kauf-/Rückaufangebot

Transparenzgebot

Erfordernis der möglichst vollständigen Information der Marktteilnehmer

Transparenz bezüglich des Angebotspreises

Transparenz beim kombinierten Kauf-/Rückkaufangebot

Transparenz bei einem ausländischen Fusionsverfahren

Gleichbehandlungsgebot

Schranken der Zulässigkeit von Break Fees

Allgemeine übernahmerechtliche Problematik einer Break Fee

Zulässigkeit von Break Fees unter einschränkenden Voraussetzungen

Bestehen und Höhe einer Reverse Break Fee ist für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Break Fee unerheblich

Voraussetzungen der Zulässigkeit der Erhöhung nach Lancierung eines Angebots

Höhe muss verhältnismässig sein

Gebot der Gleichbehandlung der Anbieter durch Zielgesellschaft darf nicht verletzt werden