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Praxis zu Art. 13 Abs. 6 UEV

Bedingungen, deren Weitergeltung nach Ablauf der Angebotsfrist als zulässig erachtet und für die somit ein überwiegendes Interesse an einem Aufschub der Feststellung betreffend deren Erfüllung über die Angebotsfrist hinaus generell bejaht wird

Bedingungen zwecks Erlangung des Stimmrechts

Eintragung der Anbieterin im Aktienregister

Abschaffung von bestehenden Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkungen

Keine Aufnahme von neuen Vinkulierungsbestimmungen oder Stimmrechtsbeschränkungen in den Statuten

Bedingungen zwecks Erlangung der Kontrolle über den Verwaltungsrat der Zielgesellschaft

Wahl von neuen (und Rücktritt von bisherigen) Verwaltungsratsmitgliedern

Rücktritt von bisherigen Verwaltungsratsmitgliedern bzw. Abschluss von Mandatsverträgen mit der Anbieterin

Bedingungen zum Schutz vor einem Substanzverlust der Zielgesellschaft

Keine wertmindernden Beschlüsse der Generalversammlung der Zielgesellschaft

Kein Eingehen von wesentlichen Verpflichtungen durch die Zielgesellschaft

Kein Eingehen von Verpflichtungen durch die Zielgesellschaft, diejenigen Beteiligungen bzw. Verträge, die explizit als Hauptgegenstand des Angebots bezeichnet sind, zu verkaufen bzw. aufzuheben oder zu verändern

Keine Beeinflussung des Umtauschverhältnisses beim Umtauschangebot

Bedingungen zur Sicherstellung eines reibungslosen Vollzugs des Angebots

Genehmigung/Freistellung durch zuständige Behörden, wie namentlich Wettbewerbsbehörden

Bewilligung/Freistellungsbescheinigung gemäss Lex Koller

Keine behördlichen Anordnungen, welche das Angebot oder dessen Durchführung verhindern, verbieten oder für unzulässig erklären

Keine behördliche Auflage zur Unterbreitung einer Baralternative wegen vorausgegangenem Barerwerb

Schaffung der notwendigen Tauschtitel beim Umtauschangebot

Vollzug der Abspaltung der Zielgesellschaft (Spin-off)

Genehmigung des Verkaufs von Anlangen und flüssigen Mitteln durch GV

Kein Verunmöglichen oder Aufhalten notwendiger Transaktionsschritte

Bedingung zur Ermöglichung von "Mergers of Equals"

Wahl von gemeinsam von der Zielgesellschaft und der Anbieterin bezeichneten Personen in den Verwaltungsrat der Anbieterin

Bedingungen, die zwingend nur bis zum Ablauf der (allenfalls verlängerten) Angebotsfrist zulässig sind und für die somit die Feststellung betreffend deren Erfüllung nicht über das Ende der Angebotsfrist hinaus aufgeschoben werden darf

Beteiligungsschwelle/Annahmequote

Material Adverse Change-Klauseln (MAC-Klauseln)