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Praxis zu Art. 37 UEV

Offensichtliche Verletzung des Gesellschaftsrechts

Begriff der offensichtlichen Verletzung des Gesellschaftsrechts im übernahmerechtlichen Kontext

Zeitlicher Anwendungsbereich

Prüfung im übernahmerechtlichen Verfahren

Allgemein

Verweis auf gesellschaftsrechtliche Rechtsbehelfe

Offensichtliche Verletzung bejaht

Golden Parachutes

Offensichtliche Verletzung verneint

Nicht optimal verhandelte Verträge

Berücksichtigung offensichtlicher Verletzungen des Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetzesverstösse durch UEK

Berücksichtigung offensichtlicher Verletzungen des Gesellschaftsrechts durch UEK auch ausserhalb des Anwendungsbereichs von Art. 37 UEV?

Caveat: Ob UEK offensichtliche Verletzungen des Gesellschaftsrechts auch ausserhalb des Anwendungsbereichs von Art. 37 UEV (regelmässig) prüft, bleibt offen

Berücksichtigung offensichtlicher Verletzungen anderer (nicht-gesellschaftsrechtlicher) Normen durch UEK auch ausserhalb des Anwendungsbereichs von Art. 37 UEV?