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Praxis zu Art. 41 UEV

Zusammenfassung der Meldung für Vielzahl von börslichen Käufen auf Antrag möglich

Falls an einem Tag eine Vielzahl von börslichen Käufen zum gleichen Preis getätigt werden, kann die UEK der Anbieterin auf Antrag gestatten, diese Angaben für alle Transaktionen eines Tages gemeinsam zu machen, mit einem entsprechenden Vermerk und unter der Voraussetzung, dass es sich ausschliesslich um börsliche Käufe handelt, die alle am gleichen Tag zum gleichen Preis getätigt werden.