Volltext anzeigen Nur Überschriften anzeigen
Nur kommentierte Artikel zeigen Alle Artikel zeigen
Alle Praxis-Leitsätze zeigen Alle Praxis-Leitsätze verbergen
loading

Praxis zu Art. 62 Abs. 1 UEV

Eingaben von qualifizierten Aktionären vor Gewährung der Parteistellung sind als Anzeigen entgegenzunehmen

Die Eingabe einer qualifizierten Aktionärin vor Gewährung der Parteistellung ist nicht unbeachtlich, sondern nur (aber immerhin) als Anzeige im Sinn von Art. 62 UEV entgegenzunehmen.

Entscheid ergangen vor Inkrafttreten der neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetzgebung am 1. Januar 2016Verfügung 573/01 vom 8. August 2014 in Sachen Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft AG, Erw. 3.2.1, Rz. 10-11

(in casu mit der Besonderheit, dass die qualifizierte Aktionärin im Zeitpunkt der Eingabe bereits um Parteistellung ersucht hatte und ihr diese auch – allerdings auf einen späteren Zeitpunkt – gewährt wurde)