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Praxis zu Art. 125 Abs. 4 FinfraG (vormals Art. 22 Abs. 3 BEHG)

Zulässigkeit von allgemeinen Opting out-Klauseln

Grundsatz und Voraussetzungen

Vermutung der Benachteiligung bzw. Nicht-Benachteiligung der Aktionäre kann widerlegt werden

Wiederlegung der Vermutung der Nicht-Benachteiligung durch Vorliegen besonderer Umstände

Widerlegung der Vermutung der Benachteiligung durch Vorliegen besonderer Umstände

Rechtsfolge bei Vorliegen einer Benachteiligung der Aktionäre: Opting out ist übernahmerechtlich ungültig und unwirksam

Zulässigkeit von selektiven Opting out-Klauseln

Spielraum bei der Gestaltung von Opting out-Klauseln

Kompetenzgrundlage der UEK zur Prüfung von nachträglichen Opting out-Klauseln

Intertemporalrecht

Grundsatz: Anwendbarkeit der Gültigkeitskriterien der neuen Praxis auf früher eingeführte Opting out-Klausel

Keine Prüfung der Gültigkeit von Opting out und Opting up-Klauseln im Rahmen einer gewährten Sanierungsausnahme

Opting in

Zuständigkeit der UEK zur Prüfung der Abstimmungsmodalitäten betreffend Opting in

Keine Anwendung der Praxis der UEK zur nachträglichen Einführung eines Opting out auf das Opting in

Keine Rückwirkung des Opting in

"Massgeschneidertes Opting in"