[Non-binding translation of the Swiss Confederation]
Extract from the Ordinance
on Infrastructures and Market Conduct in
Securities and Derivatives Trading
(Financial Market Infrastructure Ordinance, FMIO)
of 25 November 2015 (Status as of 1 August 2016)
Title 1 General Provisions
Art. 1 Subject matter
Art. 2 Definitions
Chapter 2 Disclosure of Shareholdings
Art. 115
Title 3 Market Conduct
Chapter 3 Public Takeover Offers
Art. 116 Main listing
Art. 117 Fees for the review of a takeover offer
Art. 118 Fees for other decisions
Art. 119 Advance payment of fees
Art. 120 Calculation of voting rights in the case of the cancellation of outstanding equity securities
Art. 121 Proceedings for cancelling outstanding equity securities
Chapter 4 Exceptions to the Ban on Insider Trading and Market Manipulation
Art. 122 Subject matter
Art. 123 Buyback of own equity securities
Art. 124 Blackout periods
Art. 125 Content of buyback notices
Art. 126 Price stabilisation after a public placement of sechurities
Art. 127 Other permissible securities transactions
Art. 128 Admissible communication of insider information
Praxis zu Art. 123 Abs. 3 FinfraV (vormals Art. 55b Abs. 3 BEHV)
Vgl. bezüglich der Gewährung von Ausnahmen durch die Übernahmekommission die Praxis und Kommentierung zu UEK-Rundschreiben Nr. 1, Rn 11 (gesamtes Volumen der Rückkäufe) und Rn 23a (Berechnung des durchschnittlich gehandelten Tagesvolumens der Rückkäufe).
Bewilligung grösserer Tagesvolumen
Erweiterung des safe harbor-Umfanges durch die UEK
Die Bewilligung durch die UEK von grösseren Tagesvolumen als nach Art. 55b Abs. 1 lit. c BEHV vorgesehen, bedeutet, dass damit der Umfang der zulässigen Verhaltensweise gemäss Art. 55a BEHV erweitert wird und – als Konsequenz davon – diese Tagesvolumen nicht als Insiderhandel oder Marktmanipulation gelten.
Anwendbare Kriterien zur Bewilligung grösserer Tagesvolumen
Die UEK kann ein grösseres Tagesvolumen als nach Art. 55 Abs. 1 lit. c BEHV vorgesehen bewilligen, falls (i) die Beteiligungspapiere illiquid sind im Sinne des UEK-Rundschreibens Nr. 2, so dass die Gesellschaft dadurch täglich nur ein sehr kleines oder gar kein Tagesvolumen im Rahmen eines Rückkaufprogramms zurückkaufen könnte; oder falls (ii) bei einem Beteiligungspapier in der Zeitspanne von dreissig Kalendertagen vor der Veröffentlichung des Rückkaufprogramms eine ausserordentlich geringe Marktaktivität vorliegt (beispielsweise, wenn in den dreissig Kalendertagen vor der Veröffentlichung des Rückkaufprogramms im Vergleich zu einer ausgedehnteren Zeitperiode eine vorübergehende, erheblich geringere Handelsaktivität vorhanden ist).
Unzureichende Kriterien betreffend Bewilligung grösserer Tagesvolumen
Die UEK bewilligt im Allgemeinen keine grösseren Tagesvolumen allein aufgrund der Absicht einer Investmentgesellschaft den Discount zwischen Net Asset Value (NAV) und Börsenkurs zu verringern; ebenso wenig aufgrund einer Ermächtigung der Generalversammlung an den Verwaltungsrat, grössere Tagesvolumen eigener Aktien zurückzukaufen.
Rückkäufe über dem gewährten Tagesvolumen
Eine bewilligte Erhöhung der Tagesvolumen verbietet der Emittentin nicht, darüber hinausgehende Volumen zurückzukaufen. Allerdings würden grössere Rückkäufe pro Börsentag nicht mehr von der erteilten Bewilligung gedeckt und keine zulässige Verhaltensweise gemäss Art. 122 FinfraV (safe harbor) mehr darstellen, so dass die Emittentin nur (aber immerhin) einen allfälligen Verstoss gegen Insiderhandel und Marktmanipulation riskieren würde.
2. Bewilligung grösserer Tagesvolumen für Castle Alternative Invest AG
[...]
2.4 Rückkäufe über dem gewährten Tagesvolumen
[16] Die bewilligte Erhöhung der Tagesvolumen auf maximal 5'000 Castle-Aktien verbietet Castle aber nicht, Tagesvolumen von mehr als 5'000 Castle-Aktien zurückzukaufen. Allerdings würden Rückkäufe von mehr 5'000 Castle-Aktien pro Börsentag nicht mehr von der erteilten Bewilligung gedeckt und keine zulässige Verhaltensweise gemäss Art. 55a BEHV mehr darstellen, so dass Castle nur (aber immerhin) einen allfälligen Verstoss gegen Insiderhandel und Marktmanipulation riskieren würde.
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