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Praxis zu Art. 48 Abs. 4 UEV

Potentielle Einschränkung der Wahlfreiheit durch Vereinbarung einer Break Fee

Break Fee im Allgemeinen

Vgl. zu den Schranken der Zulässigkeit von Break Fees die Praxis und Kommentierung zu Art. 1 UEV.

Höhe der Break Fee darf Konkurrenzanbieter nicht abschrecken

Unter übernahmerechtlichen Aspekten ist eine Break Fee problematisch, wenn die Entscheidungsfreiheit der Aktionäre potenziell eingeschränkt oder ein potenzieller Konkurrenzanbieter durch ihre Höhe von der Lancierung eines Konkurrenzangebots abgeschreckt wird.

Vgl. dazu die Praxis und Kommentierung zu Art. 1 UEV.

Festlegung des Zeitplans durch die Übernahmekommission

Damit die Empfängerinnen und Empfänger von konkurrierenden Angeboten frei zwischen den Angeboten wählen können, hat die Übernahmekommission die Zeitpläne dieser Angebote nach vorgängiger Anhörung der Parteien anzupassen und zu koordinieren, wenn dies für deren reibungslose Durchführung notwendig ist.