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takeoverpractice.ch – Art. x Abs. y [Abkürz. Erlass], [URL-Adresse der zitierten Seite] (besucht am TT.MM.JJJJ)
Ein Verweis auf den Kommentar zu Art. 25 Abs. 1 FinfraG würde beispielsweise lauten:
takeoverpractice.ch - Art. 25 Abs. 1 FinfraG, <http://wwwl.takeoverpractice.ch/praxiskommentar/BEHG/25-1-> (besucht am 01.01.2016).
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