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Praxis zu Art. 38 Abs. 1 FinfraV-FINMA (vormals Art. 36 Abs. 1 BEHV-FINMA)

Wichtige Gründe in Ergänzung zur Aufzählung in Abs. 2 lit. a-c

Bedingungen zur Sicherstellung der Grundlage des Angebots

Zulässige Bedingungen

Bedingung, dass eine Grundlage für das Angebot geschaffen wird.

Das Angebot für die Aktien einer nicht kotierten Zielgesellschaft (entstanden aus der Abspaltung eines Geschäftsbereichs der kotierten Muttergesellschaft) setzt voraus, dass die Generalversammlung der (kotierten) Muttergesellschaft der Ausschüttung der Aktien der (nicht kotierten) Zielgesellschaft an die Aktionäre der Muttergesellschaft zustimmt und diese Ausschüttung tatsächlich innert absehbarer Frist vollzogen wird. Dabei handelt es sich um eine Grundlage des ganzen Angebots, ohne die gar kein öffentliches Übernahmeangebot vorliegen würde. Es liegen daher „wichtige Gründe“ i.S.v. Art. 36 Abs. 1 BEHV-FINMA vor, weshalb die diesbezüglichen Bedingungen bis zum Vollzug zulässig sind.