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Praxis zu Art. 38 Abs. 2 lit. b FinfraV-FINMA (vormals Art. 36 Abs. 2 lit. b BEHV-FINMA)

Beschlüsse der Generalversammlung betreffend Einführung von Vinkulierungsbestimmungen und/oder Stimmrechtsbeschränkungen

Zulässige Bedingungen

Bedingung, dass die Generalversammlung keine Einführung von Vinkulierungsbestimmungen und/oder Stimmrechtsbeschränkungen in die Statuten der Zielgesellschaft beschlossen hat.

Diese Bedingung soll sicherstellen, dass die Stimmrechte uneingeschränkt ausgeübt werden können und ist auch bei Pflichtangeboten zulässig.