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Praxis zu Art. 38 Abs. 2 lit. c FinfraV-FINMA (vormals Art. 36 Abs. 2 lit. c BEHV-FINMA)

Beschlüsse der Generalversammlung, die eine wesentliche Änderung der Substanz der Zielgesellschaft bewirken

Zulässige Bedingungen

Unzulässige Bedingungen