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Praxis zu Art. 42 Abs. 1 FinfraV-FINMA (vormals Art. 40 Abs. 1 BEHV-FINMA)

Fehlen eines marktmässigen Börsenkurses mangels Liquidität der Beteiligungspapiere

Vgl. zu den Rechtsfolgen mangelnder Liquidität der Beteiligungspapiere die Praxis und Kommentierung zu Art. 42 Abs. 4 FinfraV-FINMA sowie das UEK-Rundschreiben Nr. 2: Liquidität im Sinn des Übernahmerechts.