Aktuelle Entwicklungen im Übernahmerecht

10.05.2023

Handhabung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot

Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot geleistet werden, sind in einem ersten Schritt vom Anbieter zu bewerten. In einem zweiten Schritt muss die Prüfstelle die Angemessenheit dieser Bewertung überprüfen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 2010 in SachenQuadrant AG, Erw. 7.3 f.). Zur Einhaltung der Best Price Rule hat die Prüfstelle eine positive Zusicherung abzugeben und führt entsprechende Prüfungshandlungen durch (vgl. Schweizer Prüfungsstandard 880: Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten, Rz 54). An der letzten Kommissionssitzung hat die Übernahmekommission bekräftigt, diese Praxis analog anzuwenden auf Leistungen aus Mitarbeiterbeteiligungsplänen der Zielgesellschaft, die im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot angepasst werden. Als Anpassung gilt namentlich auch ein durch einen Kontrollwechsel ausgelöstes oder beschleunigtes Vesting.

05.05.2023

Tätigkeitsbericht 2022

Die Übernahmekommission hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2022 veröffentlicht.

Zum Tätigkeitsbericht gelangen Sie hier.