Neueste übernahmerechtliche Entscheide

30.12.2014

Verfügung 587/01 vom 23. Dezember 2014 in Sachen LECLANCHÉ SA

Die Übernahmekommission hat mit Verfügung 587/01 vom 23. Dezember 2014 in Sachen LECLANCHÉ SA erklärt, dass sie im Zusammenhang mit der Sanierung von LECLANCHÉ SA je einzeln und als Gruppe eine Ausnahme von der Angebotspflicht gewährt zugunsten von Precept Fund Management SPC, Oakridge Global Energy Solutions Inc., Venice Investments Group Corp., RIDAS AKTIENGESELLSCHAFT, PMServices Aktiengesellschaft, Foundation Prinz Michael, Precept Investment Management Limited, Stephen Barbier, Bruellan Corporate Governance Action Fund, Bruellan SA, Bruellan Holding SA, Antoine Spillmann, Jean-Paul Tissières, Hansruedi Spillmann, Christine Moyersoen-Bégault, Recharge ApS, Wacam Investment ApS, Scott Campbell Macaw, Stephen Macaw, Nora Trading Limited und Robert Aron Robertsson.

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13.11.2014

Verfügung der FINMA vom 13. November 2014 in Sachen Swisslog Holding AG

Im Rahmen des laufenden Übernahmeangebots der KUKA Aktiengesellschaft für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Swisslog Holding AG stellte die Übernahmekommission mit Verfügung 580/01 vom 16. Oktober 2014 unter anderem fest, dass die Aktionärinnen Grenzebach Maschinenbau GmbH und SWOCTEM GmbH sowie die sie beherrschenden und die von ihnen beherrschten Personen und Gesellschaften ab dem 25. September 2014 im Hinblick auf das Angebot in gemeinsamer Absprache mit der Anbieterin handeln. Grenzebach Maschinenbau GmbH und SWOCTEM GmbH haben die Verfügung 580/01 hinsichtlich dieser Feststellung je einzeln angefochten. Mit Verfügung vom 13. November 2014 hiess der Übernahmeausschuss der FINMA die Beschwerden gut.

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07.11.2014

Verfügung 582/01 vom 7. November 2014 in Sachen Cosmo Pharmaceuticals SpA

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 582/01 vom 7. November 2014 in Sachen Cosmo Pharmaceuticals SpA erklärt, dass sie darauf verzichtet, die Vorschriften des schweizerischen Übernahmerechts auf ein Austrittsrecht anzuwenden, welches den Aktionären von Cosmo Pharmaceuticals SpA als Folge einer Sitzverlegung gemäss italienischem Recht zusteht.

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05.11.2014

Verfügung 584/01 vom 3. November 2014 in Sachen Advanced Digital Broadcast Holdings SA

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 584/01 vom 3. November 2014 in Sachen Advanced Digital Broadcast Holdings SA festgestellt, dass die Gesamttransaktion, bestehend aus einem öffentlichen Kaufangebot von 4T SA und einem öffentlichen Rückkaufangebot von Advanced Digital Broadcast Holdings SA an die Aktionäre von Advanced Digital Broadcast Holdings SA, den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

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20.10.2014

Verfügung 580/01 vom 16. Oktober 2014 in Sachen Swisslog Holding AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 580/01 vom 16. Oktober 2014 in Sachen Swisslog Holding AG festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von KUKA Aktiengesellschaft an die Aktionäre von Swisslog Holding AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, unter der Auflage, dass KUKA Aktiengesellschaft den Angebotsprospekt um die Angabe bestimmter mit ihr in gemeinsamer Absprache handelnder Personen ergänzt.

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03.10.2014

Verfügung 572/03 vom 3. Oktober 2014 in Sachen UBS AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 572/03 vom 3. Oktober 2014 in Sachen UBS AG festgestellt, dass das öffentliche Umtauschangebot von UBS Group AG an die Aktionäre der UBS AG mit dem Ziel der Einführung einer Holding-Struktur den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Des Weiteren erliess die Übernahmekommission diverse Feststellungen zum Umfang der Transaktionsmeldepflichten der UBS Group AG gemäss Art. 38 ff. der Übernahmeverordnung.

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01.10.2014

Verfügung 576/01 vom 29. September 2014 in Sachen Nobel Biocare Holding AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 576/01 vom 29. September 2014 in Sachen Nobel Biocare Holding AG festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von Danaher Corporation an die Aktionäre von Nobel Biocare Holding AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Übernahmekommission hat es sodann im Sinne einer Ausnahme für zulässig erklärt, dass Danaher Corporation im Angebotsprospekt die Identität ihrer Aktionäre oder Aktionärsgruppen sowie deren prozentuale Beteiligung erst ab einer Schwelle von mehr als 5% der Stimmrechte (anstatt 3%) angibt.

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29.09.2014

Verfügungen 572/01 vom 30. Juni 2014 und 572/02 vom 22. August 2014 in Sachen UBS AG

Die Übernahmekommission hat in den Verfügungen 572/01 vom 30. Juni 2014 und 572/02 vom 22. August 2014 in Sachen UBS AG festgestellt, dass die zur Prüfung unterbreiteten Aspekte des öffentlichen Umtauschangebots von UBS Group AG an die Aktionäre der UBS AG mit dem Ziel der Einführung einer Holding-Struktur den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

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26.09.2014

Verfügung 579/01 vom 24. September 2014 in Sachen Feintool International Holding AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 579/01 vom 24. September 2014 in Sachen Feintool International Holding AG festgestellt, dass die geplante Umstrukturierung auf der Ebene der Aktionäre von Feintool International Holding AG (Übertragung der von Artemis Beteiligungen III AG gehaltenen Aktien auf Artemis Beteiligungen I AG) keine Angebotspflicht für Michael Pieper, Centinox Holding AG und Artemis Holding AG auslöst. Des Weiteren wurde der Artemis Beteiligungen I AG im Hinblick auf die Überschreitung der angebotspflichtauslösenden Schwelle durch die geplante Umstrukturierung eine Ausnahme von der Angebotspflicht gewährt.

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08.08.2014

Verfügung 573/01 vom 8. August 2014 in Sachen Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 573/01 vom 8. August 2014 in Sachen Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft AG festgestellt, dass das öffentliche Kauf- und Tauschangebot von Helvetia Holding AG an die Aktionäre der Schweizerischen National-Versicherungs-Gesellschaft AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

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03.07.2014

Verfügung FINMA vom 3. Juli 2014 in Sachen PubliGroupe AG

Im Rahmen des laufenden Übernahmeangebots der Tamedia AG an die Aktionäre der PubliGroupe AG entschied die Übernahmekommission mit Verfügung 562/01 vom 11. Juni 2014, dass das öffentliche Kaufangebot von Tamedia AG unter der Voraussetzung, dass gewisse Punkte im Angebotsprospekt korrigiert werden, den gesetzlichen Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote entspricht. Tamedia AG hatte diese Verfügung der Übernahmekommission insbesondere hinsichtlich einer von der Übernahmekommission nicht zugelassenen Bedingung angefochten. Mit Verfügung vom 3. Juli 2014 wies der Übernahmeausschuss der FINMA nun die Beschwerde der Tamedia AG, soweit sie nicht gegenstandslos geworden war, ab.  

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03.07.2014

Verfügung 562/02 vom 3. Juli 2014 in Sachen PubliGroupe AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 562/02 vom 3. Juli 2014 in Sachen PubliGroupe AG festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von Swisscom AG an die Aktionäre von PubliGroupe AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, unter der Voraussetzung, dass gewisse Punkte im Angebotsprospekt korrigiert werden.

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26.06.2014

Verfügung 569/01 vom 24. Juni 2014 in Sachen Pretium AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 569/01 vom 24. Juni 2014 in Sachen Pretium AG festgestellt, dass das öffentliche Umtauschangebot von Novavest Real Estate AG an die Aktionäre der Pretium AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

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12.06.2014

Verfügung 562/01 vom 11. Juni 2014 in Sachen PubliGroupe AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 562/01 vom 11. Juni 2014 in Sachen PubliGroupe AG festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von Tamedia AG an die Aktionäre von PubliGroupe AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, unter der Voraussetzung, dass gewisse Punkte im Angebotsprospekt korrigiert werden. Weiter hat die Übernahmekommission den Angebotszeitplan der konkurrierenden Angebote von Tamedia AG und Swisscom AG präzisiert.

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15.04.2014

Verfügung 560/01 vom 11. April 2014 in Sachen Mikron Holding AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 560/01 vom 11. April 2014 in Sachen Mikron Holding AG festgestellt, dass die beabsichtigte Aufhebung des Aktionärsbindungsvertrages zwischen den Mikron-Aktionären (i) Ammann Group Holding AG (41.63%), (ii) Herrn Rudolf Maag (14.05%), (iii) Tegula AG (10.54%), (iv) Allgemeine Personalfürsorge-Stiftung der Maschinenfabrik Rieter AG (3.51%) und (v) CIMA Corporate Investment Management Affentranger Holding AG (0.7%) für die Ammann Holding AG und weitere (verbundene) Personen keine Angebotspflicht bezüglich Mikron Holding AG zur Folge hat.

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27.03.2014

Verfügung 556/02 vom 24. Februar 2014 in Sachen WM Technologie AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 556/02 vom 24. Februar 2014 in Sachen WM Technologie AG festgestellt, dass das Übernahmerecht ausnahmsweise auch anzuwenden ist, wenn sich ein Kaufangebot auf nicht kotierte Beteiligungspapiere einer neu gegründeten Zielgesellschaft bezieht, die aus der Spaltung einer kotierten Gesellschaft hervorgegangen ist, und die Übernahmekommission hat weiter festgestellt, dass das diesbezügliche öffentliche Kaufangebot von Greentec AG an die Aktionäre von WM Technologie AG den gesetzlichen Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote entspricht.

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26.03.2014

Verfügung 558/01 vom 18. März 2014 in Sachen Kepler Corporate Finance SA

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 558/01 vom 26. März 2014 in Sachen Kepler Corporate Finance AG festgestellt, dass Kepler Corporate Finance AG für die Erstellung von Fairness Opinions im Rahmen öffentlicher Kaufangebote im Sinne von Art. 30 Abs. 6 UEV besonders befähigt ist.

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25.03.2014

Verfügung 556/01 vom 24. Februar 2014 in Sachen Walter Meier AG

Die Übernahmekommission hat mit Verfügung 556/01 vom 24. Februar 2014 in Sachen Walter Meier AG das öffentliche Rückkaufprogramm der Walter Meier AG im Umfang von maximal 2'426'856 Aktien (entsprechend einem Volumen von maximal 25% des Kapitals und der Stimmen und gesamthaft 20% des frei handelbaren Anteils der Beteiligungspapiere übersteigend) von der Anwendung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote freigestellt.

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14.02.2014

Verfügung 550/08 vom 13. Februar 2014 in Sachen Victoria-Jungfrau Collection AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 550/08 vom 13. Februar 2014 in Sachen Victoria-Jungfrau Collection AG die Anbieterin AEVIS Holding AG verpflichtet, bis spätestens am 13. Februar 2014, 16.00 Uhr, in einer Korrektur ihrer elektronischen Publikation vom 13. Februar 2014 auf das Widerrufsrecht der Angebotsempfänger für beide Angebote hinzuweisen. Die am 14. Februar 2014 vorgesehene Publikation in den Printmedien ist ebenfalls entsprechend zu korrigieren.

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13.02.2014

Verfügung 550/07 vom 11. Februar 2014 in Sachen Victoria-Jungfrau Collection AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 550/07 vom 11. Februar 2014 in Sachen Victoria-Jungfrau Collection AG eine Verlängerung der Angebotsfrist für die konkurrierenden öffentlichen Kaufangebote an die Aktionäre von Victoria-Jungfrau Collection AG um 10 Börsentage ab Publikation der Ergänzung des Angebotsprospekts von AEVIS Holding SA in den Printmedien angeordnet. Sodann hat die Übernahmekommission die konkurrierenden Anbieter AEVIS Holding SA und Swiss Private Hotels AG verpflichtet, die Verlängerung der Angebotsfrist samt neuem Zeitplan und Hinweis auf das Widerrufsrecht der Angebotsempfänger in einer Ergänzung des Angebotsprospekts zu publizieren. Die Übernahmekommission hielt des Weiteren fest, dass die Pflicht zur Publikation der angeordneten Angebotsfristverlängerung (einschliesslich neuem Zeitplan und Hinweis auf das Widerrufsrecht der Angebotsempfänger) für AEVIS Holding SA bereits für die am 12. Februar 2014 vorgesehene Publikation der Ergänzung ihres Prospekts in den elektronischen Medien besteht, soweit diese Publikation tatsächlich erfolgt. Schliesslich hielt die Übernahmekommission fest, dass der Verwaltungsrat von Victoria-Jungfrau Collection AG verpflichtet ist, spätestens am achten Börsentag nach der elektronischen Veröffentlichung der Erhöhung des Angebots von AEVIS Holding SA einen neuen Bericht zum erhöhten Angebot von AEVIS Holding SA zu veröffentlichen.

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30.01.2014

Verfügung 550/06 vom 28. Januar 2014 in Sachen Victoria-Jungfrau Collection AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 550/06 vom 28. Januar 2014 in Sachen Victoria-Jungfrau Collection AG festgestellt, dass die Änderung zum öffentlichen Kaufangebot von AEVIS Holding SA und der Bericht des Verwaltungsrats von Victoria-Jungfrau Collection AG den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

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15.01.2014

Verfügung 550/04 vom 13. Januar 2014 in Sachen Victoria-Jungfrau Collection AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 550/04 vom 13. Januar 2014 in Sachen Victoria-Jungfrau Collection AG festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von Swiss Private Hotel AG an die Aktionäre von Victoria-Jungfrau Collection AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht unter der Auflage, dass gewisse im Angebotsprospekt enthaltene Aussagen ergänzt werden.

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08.01.2014

Verfügung 550/03 vom 8. Januar 2014 in Sachen Victoria-Jungfrau Collection AG

Die Übernahmekommission hat in Verfügung 550/03 vom 8. Januar 2014 in Sachen Victoria-Jungfrau Collection AG festgestellt, dass die Zielgesellschaft Victoria-Jungfrau Collection AG trotz zwischenzeitlicher Dekotierung verpflichtet ist, bis spätestens am 23. Januar 2014 einen aktuellen Zwischenabschluss zu veröffentlichen. Des Weiteren entschied die Übernahmekommission, dass die beiden konkurrierenden Anbieter AEVIS Holding SA und Swiss Private Hotel AG ihre öffentlichen Kaufangebote entsprechend bis spätestens 27. Januar 2014 ändern können.

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* Entscheid noch nicht in den Praxiskommentar von takeoverpractice.ch übernommen.