Neueste übernahmerechtliche Entscheide

20.12.2018

Verfügung 711/01 vom 20. Dezember 2018 in Sachen CEVA Logistics AG

Mit Verfügung 711/01 vom 20. Dezember 2018 in Sachen CEVA Logistics AG hat die Übernahmekommission CMA CGM S.A. eine Verlängerung der Frist zur Veröffentlichung des Angebotsprospekts bis zum 28. Januar 2019 gewährt.

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20.12.2018

Verfügung 672/05 vom 18. Dezember 2018 in Sachen SHL Telemedicine Ltd.

Mit Verfügung 672/05 vom 18. Dezember 2018 in Sachen SHL Telemedicine Ltd. hat die Übernahmekommission entschieden, weder auf die Gesuche von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu und Kun Shen sowie von Mengke Cai vom 30. November 2018 noch auf das Gesuch von Mengke Cai vom 5. Dezember 2018 einzutreten. Diese Gesuche werden an das Bundesverwaltungsgericht überwiesen.

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03.12.2018

Verfügung 709/01 vom 27. November 2018 in Sachen Leclanché SA

Mit Verfügung 701/01 vom 27. November 2018 in Sachen Leclanché SA hat die Übernahmekommission FINEXIS EQUITY FUND - Renewable Energy, FINEXIS EQUITY FUND - Multi Asset Strategy, FINEXIS EQUITY FUND - E Money Strategies und AM Investment S.C.A. SICAV-SIF - Liquid Assets Sub-Fund eine Ausnahme von der Angebotspflicht im Rahmen der Sanierungsmassnahmen betreffend LECLANCHE SA gewährt.

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29.10.2018

Verfügung 710/01 vom 24. Oktober 2018 in Sachen Castle Private Equity AG

Mit Verfügung 710/01 vom 24. Oktober 2018 in Sachen Castle Private Equity AG hat die Übernahmekommission das öffentliche Rückkaufprogramm von Castle Private Equity AG von der Anwendung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote freigestellt.

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05.10.2018

Verfügung 707/01 vom 28. September 2018 in Sachen BFW Liegenschaften AG

Mit Verfügung 707/01 vom 28. September 2018 in Sachen BFW Liegenschaften AG hat die Übernahmekommission das öffentliche Rückkaufprogramm von BFW Liegenschaften AG von der Anwendung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote freigestellt.

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25.09.2018

Verfügung 706/01 vom 24. September in Sachen Sonova Holding AG

Mit Verfügung vom 24. September 2018 in Sachen Sonova Holding AG hat die Übernahmekommission das öffentliche Rückkaufprogramm von Sonova Holding AG von der Anwendung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote freigestellt.

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03.09.2018

Verfügung 672/04 vom 1. September 2018 in Sachen SHL Telemedicine Ltd.

Mit Verfügung 672/04 vom 1. September 2018 in Sachen SHL Telemedicine Ltd. hat die Übernahmekommission die Frist zur Unterbreitung eines öffentlichen Pflichtangebots von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai an die Aktionäre von SHL Telemedicine Ltd. nicht verlängert und festgestellt, dass das öffentliche Pflichtangebot von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai an die Aktionäre von SHL Telemedicine Ltd. nicht fristgerecht unterbreitet wurde. Alle Stimmrechte und damit zusammenhängende Rechte von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai aus Aktien von SHL Telemedicine Ltd. werden mit sofortiger Wirkung bis zur Publikation eines von der Übernahmekommission genehmigten Pflichtangebotes suspendiert.

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13.08.2018

Verfügung 703/01 vom 9. August 2018 in Sachen CEVA Logistics AG

Mit Verfügung 703/01 vom 9. August 2018 in Sachen CEVA Logistics AG hat die Übernahmekommission Rodolphe Saadé, Tanya Saadé Zeenny, Jacques Junior Saadé sowie CMA CGM S.A. eine Ausnahme von der Angebotspflicht betreffend CEVA Logistics AG gewährt.

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13.08.2018

Verfügung 678/03 vom 10. August 2018 in Sachen Goldbach Group AG

Mit Verfügung 678/03 vom 10. August 2018 in Sachen Goldbach Group AG hat die Übernahmekommission Tamedia AG einen Aufschub des Vollzugs ihres Angebots bis am 31. Oktober 2018 gewährt.

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02.08.2018

Verfügung 699/01 vom 31. Juli 2018 in Sachen Bank Cler AG

Mit Verfügung 699/01 vom 31. Juli 2018 in Sachen Bank Cler AG hat die Übernahmekommission festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot der Basler Kantonalbank an die Aktionäre der Bank Cler AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

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29.06.2018

Verfügung 672/03 vom 27. Juni 2018 in Sachen SHL Telemedicine Ltd.

Mit Verfügung 672/03 vom 27. Juni 2018 in Sachen SHL Telemedicine Ltd. hat die Übernahmekommission Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai eine Verlängerung der Frist zur Unterbreitung eines Pflichtangebots an die Aktionäre von SHL Telemedicine Ltd. bis zum 31. August 2018 gewährt.

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11.05.2018

Verfügung 690/01 vom 2. Mai 2018 in Sachen ValueTrust Financial Advisors SE

Mit Verfügung 690/01 vom 2. Mai 2018 in Sachen ValueTrust Financial Advisors SE hat die Übernahmekommission festgestellt, dass ValueTrust Financial Advisors SE für die Erstellung von Fairness Opinions im Rahmen öffentlicher Kaufangebote i.S.v. Art. 30 Abs. 6 UEV besonders befähigt ist.

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10.04.2018

Verfügung 682/01 vom 9. April 2018 in Sachen lastminute.com N.V.

Mit Verfügung 682/01 vom 9. April 2018 in Sachen lastminute.com N.V. hat die Übernahmekommission festgestellt, dass das öffentliche Rückkaufprogramm von lastminute.com N.V. den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

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29.03.2018

Verfügung 685/01 vom 27. März 2018 in Sachen QINO AG

Mit Verfügung 685/01 vom 27. März 2018 in Sachen QINO AG hat die Übernahmekommission festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von QINO Group Holding AG an die Aktionäre von QINO AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

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22.03.2018

Verfügung 672/01 vom 21. März 2018 in Sachen SHL Telemedicine Ltd.

Mit Verfügung 672/01 vom 21. März 2018 in Sachen SHL Telemedicine Ltd. hat die Übernahmekommission Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai eine Verlängerung der Frist zur Unterbreitung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der SHL Telemedicine Ltd. bis zum 30. Juni 2018 gewährt.

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20.03.2018

Verfügung 686/01 vom 20. März 2018 in Sachen Addex Therapeutics SA

Mit Verfügung 686/01 vom 20. März 2018 in Sachen Addex Therapeutics SA hat die Übernahmekommission festgestellt, dass ein formell selektives Opting out übernahmerechtlich gültig ist.

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09.03.2018

Verfügung 684/01 vom 7. März 2018 in Sachen Zug Estates Holding AG

Mit Verfügung 684/01 vom 7. März 2018 in Sachen Zug Estates Holding AG hat die Übernahmekommission festgestellt, dass das Angebot von Zug Estates Holding AG zur Umwandlung eigener Namenaktien der Serie A mit einem Nennwert von je CHF 2.50 in eigene Namenaktien der Serie B mit einem Nennwert von je CHF 25.00 den Bestimmungen und Auflagen des UEK-Rundschreibens Nr. 1 untersteht. Zug Estates Holding AG werden diverse Ausnahmen vom UEK-Rundschreiben Nr. 1 gewährt.

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02.03.2018

Verfügung 678/02 vom 28. Februar 2018 in Sachen Goldbach Group AG

Mit Verfügung 678/02 vom 28. Februar 2018 in Sachen Goldbach Group AG hat die Übernahmekommission eine Feststellung betreffend die Behandlung der Mitarbeiter-Beteiligungspläne von Goldbach Group AG im Zusammenhang mit dem öffentlichen Kaufangebot von Tamedia AG an die Aktionäre der Goldbach Group AG erlassen.

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28.02.2018

Verfügung 681/01 vom 22. Februar 2018 in Sachen Leclanché SA

Mit Verfügung 681/01 vom 22. Februar 2018 in Sachen Leclanché SA hat die Übernahmekommission Christian Denizon, FINEXIS SA, FINEXIS EQUITY FUND - Renewable Energy, FINEXIS EQUITY FUND - Multi Asset Strategy, FINEXIS EQUITY FUND - E Money Strategies sub-fund und AM Investment SCA, SICAV-SIF - Liquid Assess Sub-Fund eine Ausnahme von der Angebotspflicht im Rahmen der Sanierungsmassnahmen betreffend LECLANCHE SA gewährt.

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26.02.2018

Verfügung 679/01 vom 23. Februar 2018 in Sachen Hügli Holding AG

Mit Verfügung 679/01 vom 23. Februar 2018 in Sachen Hügli Holding AG hat die Übernahmekommission festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von Bell Food Group AG an die Aktionäre von Hügli Holding AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

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22.02.2018

Verfügung 683/01 vom 20. Februar 2018 in Sachen SCHMOLZ+BICKENBACH AG

Mit Verfügung 683/01 vom 20. Februar 2018 in Sachen SCHMOLZ+BICKENBACH AG hat die Übernahmekommission festgestellt, dass die Refinanzierung inklusive einer möglichen Verwertung der Aktien von SCHMOLZ+BICKENBACH AG für Natixis S.A., Credit Suisse AG, ING Bank N.V., Deutsche Bank (Switzerland) Ltd., J.P. Morgan Securities Plc, UBS Switzerland AG und Liwet Holding AG bezüglich SCHMOLZ+BICKENBACH AG keine Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots auslöst.

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16.02.2018

Verfügung 680/01 vom 31. Januar 2018 in Sachen AP Alternative Portfolio AG

Mit Verfügung 680/01 vom 31. Januar 2018 in Sachen AP Alternative Portfolio AG hat die Übernahmekommission das Rückkaufprogramm der AP Alternative PortfolioAG von den Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote freigestellt.

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09.02.2018

Verfügung 673/01 vom 2. Oktober 2017 in Sachen Castle Private Equity AG

Mit Verfügung 673/01 vom 2. Oktober 2017 in Sachen Castle Private Equity AG hat die Übernahmekommission das öffentliche Rückkaufprogramm von Castle Private Equity AG von der Anwendung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote freigestellt.

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02.02.2018

Verfügung 678/01 vom 1. Februar 2018 in Sachen Goldbach Group AG

Mit Verfügung 678/01 vom 1. Februar 2018 in Sachen Goldbach Group AG hat die Übernahmekommission festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von Tamedia AG an die Aktionäre von Goldbach Group AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

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26.01.2018

Verfügung 672/01 vom 26. Januar 2018 in Sachen SHL Telemedicine Ltd.

Mit Verfügung 672/01 vom 26. Januar 2018 in Sachen SHL Telemedicine Ltd. hat die Übernahmekommission Mengke Cai, Xiang Xu, Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd. und Kun Shenmuss dazu verpflichtet, innert einer Frist von zwei Monaten, ein öffentliches Angebot für alle kotierten Aktien von SHL Telemedicine Ltd. zum Preis von CHF 8.70 pro Aktie zu publizieren. GF Fund Management Co. Ltd. und Zhuhai Hokai Medical Instruments Co. Ltd. sind von dieser Pflicht ausgenommen.

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* Entscheid noch nicht in den Praxiskommentar von takeoverpractice.ch übernommen.